Vor kurzem konnte Oberbürgermeister Heinrich Kohl der Pflegeheimbewohnerin Gertrud Dummis zu ihrem 101. Geburtstag gratulieren. Mit 80 Jahren gehört Ute Schaarschmidt, geborene Schellenberger der er am 2.3.2023 zum Geburtstag gratulierte, im Senioren- und Pflegezentrum Aue-Eichert zu den „jüngeren“ Bewohnern. In diesem Jahr stehen noch einige Geburtstage in der Einrichtung an, die eine recht hohe Zahl an Lebensjahren zu verzeichnen haben. Im März sind das ein 97. und ein 98. Geburtstag, im Mai zwei 91. Geburtstage, im Juli ein 93. Geburtstag, im August ein 93. und ein 99. Geburtstag, im August ein 90. und ein 99. Geburtstag, im Oktober ein 91, ein 93. und ein 97. Geburtstag, im November ein 89. und zwei 95. und im Dezember ein 94. Geburtstag. Gefeiert werden die Geburtstage gemeinsam einmal im viertel Jahr zu den Quartalsgeburtstagsfeiern. Die 47 Bewohner*innen bringen es insgesamt auf ein Durchschnittsalter von stolzen 82,47 Jahren.
Jeden Monat gibt es für die Bewohner*innen einen neuen Veranstaltungsplan und gerne kommen auch die Kinder der Villa Kunterbunt vorbei.
Besuchskonzept Senioren- und Pflegezentrum Aue- Eichert gemeinnützige GmbH bei SARS- CoV- 2 Pandemie
Stand: 19. November 2021
Personengruppen:
- nahestehende Personen
- Ärzten
- externe Dienstleister
- Sonstige Besucher*innen
Persönliche Voraussetzungen an den Besucher:
Es darf jeweils immer nur ein Besucher*innen pro Bewohner*innen pro Tag das Haus betreten. Die Besuchszeit wird begrenzt auf maximal eine Stunde und drei Besuche pro Woche.
Es darf immer nur ein Besucher*innen zur gleichen Zeit in der Einrichtung verweilen (Ausnahmen können durch die Heimleitung gewährt werden).
Dem Bewohner*in nahestehende besuchenden Personen, dürfen keine der folgenden Symptome aufweisen; diese auch nicht in den letzten 48 Stunden:
- Halskratzen
- Husten
- Schnupfen
- Fieber
- Muskel-und/oder Gelenkschmerzen
- Atemnot
- Durchfall
Des Weiteren gilt:
- nicht im Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und
- sich nicht in den letzten 14 Tagen vor dem Besuch in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben
Die/der Besuchende weist das negative Ergebnis eines tagesaktuellen PoC- Antigen- Schnelltest oder eines PCR- Tests, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, vor. Ergebnisse von Selbsttest (Schnelltests) werden nicht anerkannt. Alternativ führt die Einrichtung einen PoC-Antigen- Schnelltest vor Ort unmittelbar vor Besuch und Aufenthalt durch. Dessen Ergebnis muss negativ sein.
Diese Regel gilt für alle Besucher*innen.
Vorbereitung eines Besuches:
Die Besuchsperson muss sich vorab telefonisch einen Termin mit den Mitarbeitern der Verwaltung (8.00 Uhr- 15.00 Uhr) vereinbaren. Es wird gemeinsam ein Termin für den Besuch vereinbart.
Besuchszeiten sollten in der Zeit von 10.00 Uhr- 11.00 Uhr und 13.00 Uhr- 17.00 Uhr vergeben werden.
Folgende Besuchsparameter sind zu beachten:
- >keine Besuche in belegten Doppelzimmern ( Besucherzimmer nutzen)>
- >Ausnahmen nur in Absprache der Heim/ Pflegedienstleitung>
- >das Tragen einer FFP-2 Maske ist verbindlich>
Für Besucher von Heimbewohner*innen, welche in einem Doppelzimmer wohnen, steht bei Bedarf die Ergotherapie im Kellergeschoß zur Verfügung.
Die/der Besuchende wird vorab von den Mitarbeitern über die Hygienevorschriften, ab Betreten des Hauses, bis hin zum Verlassen des Hauses aufgeklärt. Des Weiteren wird nach einem aktuellen PCR- Test, PoC- Antigen- Schnelltest, Impfnachweis oder ärztliche Bescheinigung zum Nachweis einer erfolgten Infektion gefragt.
Allen Besucher*innen (außer Besucher*innen mit tagesaktuellen Testnachweis) wird durch geschultes Personal ein PoC- Antigen- Schnelltest (s. bestätigtes Testkonzept) durchgeführt. Erst nach negativem Testergebnis wird der Bewohner*in in den Besuchsraum oder der Besucher*in in das Zimmer geführt.
Bei Wiederbetreten der Einrichtung durch den Bewohner*in, gelten die gleichen Regelungen, wie für den Besucher*in bei Betreten der Einrichtung.
Ablauf eines Besuches:
Der Bewohner*in wird bei Toleranz angewiesen eine MNS- Maske oder FFP 2 Maske zu tragen.
Zur vereinbarten Zeit klingelt die Besuchsperson am Eingang der Pflegeeinrichtung.
Die Besuchsperson wird von einer Pflegekraft/Pflegedienstleitung/Heimleitung an der Tür abgeholt.
- Händedesinfektion in Anwesenheit der abholenden Mitarbeiter
- Anlegen einer FFP-2 Maske
- Erläuterung Hygienemaßnahmen
- Durchführung eines PoC- Antigen- Schnelltestes
Jeder Besucher*in muss in die Kontaktliste (s. Anhang) eingetragen werden.
Sollte der Besucher*in, wider seiner Selbstauskunft, Anzeichen aufweisen, die gegen einen Besuch, aus oben genannten Gründen sprechen, kann der Mitarbeiter*in vor Ort, in Absprache mit der Heimleitung oder einer berechtigten Stellvertretung, das Betreten der Einrichtung untersagen.
Folgende Hygienemaßnahmen während des Besuches werden noch einmal dem Besucher*in erläutert:
· >Berührungen im Gesicht, insbesondere Mund und Nase vermeiden (Hände aus dem Gesicht)>
· >Abdecken von Mund und Nase während des Hustens oder Niesens mit Ellenbeuge oder Einmaltaschentuch. Danach sofortige Entsorgung und Händedesinfektion.>
· >Zwingend Abstand zu anderen Personen einhalten (ca. 1,5-2m) um eine direkte Übertragung zu vermeiden.>
· >FFP-2 Maske immer tragen>
· >Keine Berührungen, keine Umarmungen >
· >Der Aufenthalt sollte nicht länger als 60 Minuten dauern.>
· >Möglichst Kontakt zu Flächen vermeiden>
· >Bei Verlassen der Einrichtung Hände desinfizieren.>
Ist der Besuch beendet, muss der Besucher*in den Hausruf betätigen und so lange warten, bis ein Mitarbeiter ihn abholt.
Der Besucher*in wird bis an die Ausgangstür begleitet. Bei Besuchen im Freien muss der Besucher*in den Wohnbereich anrufen oder die Klingel im Garten (Hochbeet) oder Eingangstür betätigen und ebenfalls warten bis ein Mitarbeiter ihn nach draußen begleitet.
Alle Oberflächen (z.B. Türklinke, Stühle, Tische u.s.w.) werden vom Personal nach dem Besuch gründlich desinfizierend gereinigt und das Zimmer wird gründlich gelüftet.
Verlassen der Einrichtung von Bewohner*innen zum Zwecke eines Besuches
Verlässt ein Bewohner*in zum Zwecke eines Besuches die Einrichtung wird bei der Wiederkehr ein PoC- Antigen- Schnelltest durchgeführt. Diese Maßnahme erfolgt auch an den nächsten drei Tagen.
Olaf Böhm
Geschäftsführer
Pflegeheimbewohner auf Reisen im Netz und 360°
Für die 51 Bewohner im Alter zwischen 60-98 Jahren des Senioren- und Pflegezentrums Aue auf dem Eichert wurden vor kurzem ein sogenannter „CareTable“ und eine „VR-Brille“ angeschafft.
Der CareTable ist ein großer Touchdisplay, der in einen eleganten Tisch eingelassen ist und im Foyer des Pflegeheims den Bewohnern zur Verfügung steht. Damit können sie unter anderem Spiele, die auf die Bedürfnisse älterer Benutzer ausgelegt sind, als auch das Internet nutzen. Auch die Tageszeitung kann nun online gelesen werden.
Zusätzlich wurde eine VR-Brille erworben, mit der die Pflegeheimbewohner virtuell auf Reisen gehen und so auch an Veranstaltungen, wie z.B. Weihnachtsmärkten in der virtuellen Realität teilnehmen können. Mehr als 80 verschiedene Filme stehen zur Verfügung, die mit der Brille in 360° gesehen werden können und so ein ganz besonderes Erlebnis und Abwechslung bieten.
Beide Angebote werden von den Pflegeheimbewohnern sehr gut angenommen und gern genutzt. Mit der modernen Technik kommen die meisten erstaunlich gut zurecht.
Die Senioren- und Pflegezentrum Aue-Eichert gemeinnützige GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft der Großen Kreisstadt Aue- Bad Schlema. Zwölf Zweibett- und 27 Einzelzimmer bieten Platz für 51 Bewohner. Die Einrichtung verfügt über eine eigene Küche und Wäscherei.